Spezialmakler im Zwangsversteigerungsverfahren und die Verwertung Not leidender Immobilien


Was beinhaltet das Verfahren der Zwangsversteigerung?

Das gesamte Verfahren der Zwangsversteigerung einer Immobilie ist für das betreibende Kreditinstitut (o.a. Grundpfandgläubiger) eine äußerst aufwendige Angelegenheit.
Aufwendig im Sinne von Zeit der bearbeitenden Mitarbeiter und damit auch im Sinne von Geld. Besonders aufwendig ist dieses, wenn das betreibende Kreditinstitut nicht in der Region tätig ist, bzw. in der Region nicht vertreten ist und damit auch der in der Ferne tätigen Rechtsabteilung die örtlichen Gegebenheiten nicht bekannt sind. In diesen Fällen greift das Dienstleistungsangebot der BAU-DIALOG Hudel, welches dem betreibenden Kreditinstitut, bzw. der entsprechenden Rechtsabteilung des betreibenden Kreditinstitutes, zum Einen einen großen Teil der notwendigen formularen Arbeit abnimmt und zum Anderen, bedingt durch die regionalen Kenntnisse des Marktes, einen wesentlichen höheren wirtschaftlichen Erfolg möglich macht.




spezialmaklerBAU-DIALOG Hudel bietet für Kreditinstitute und sonstige Grundpfandgläubiger attraktive Möglichkeiten der Bearbeitung im Zwangsversteigerungsverfahren. "Wir verstehen uns als ausführendes Organ und wollen im besonderen Maße die Interessen unserer Kunden vorantreiben. So bieten wir einen umfassenden Service, der den Aufwand im Haus der Kreditinstitute oder für andere Grundpfandgläubiger auf ein Mindestmaß reduziert. Das unterscheidet uns von Mitbewerbern." so Frau Hudel über ihre Arbeit.
Neben der Einwertung sind auch eine vermarktungsorientierte Aufbereitung von Verkaufsunterlagen und die Entwicklung und Umsetzung von innovativen, kreativen und objektspezifischen Vermarktungsstrategien Teil dieses Handlungsfeldes. So sind Wertsteigerungen der Immobilie und eine Reduzierung der Kosten im Zuge eines kurzen und optimierten Vermarktungszeitraums Ergebnisse, die das Unternehmen in dem Bereich zu einem Spezialisten und Vorreiter machen.

Selbstverständlich sind im gesamten Verfahren:
  • Ein zeitnahes und informatives Berichtswesen
  • Die regelmäßige Abstimmung und Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten


Verwertung Not leidender Immobilien


Ein besonderes Verfahren im Rahmen eines bereits angelaufenen Zwangsversteigerungsverfahrens ist der freie Verkauf außerhalb des Verfahrens. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die oder der Eigentümer einem freien Verkauf zustimmen.
Ferner ist von entscheidender Bedeutung, dass die Nachranggläubiger entsprechende Löschungsbewilligungen erteilen. In diesem Zusammenhang übernehmen wir bereits im Vorfeld auf Wunsch sämtliche Verhandlungen mit den Nutzungsgläubigern, mit dem Ziel des lastenfreien Übergangs der Immobilie.


Unser umfassendes Angebot, unsere Serviceorientierung und unsere strategische Vorgehensweise unterscheiden uns von anderen Anbietern am Markt. Wir werden kreativ, wo andere stupide übliche Prozesse abarbeiten. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es Engagement und Einfallsreichtum braucht, um schnell, effizient und erfolgreich zu vermarkten.

Sprechen Sie uns an. Wir erläutern Ihnen gern detailliert unsere Vorgehensweise.