Zwangsverwaltung von Grundstücken und bebauten Grundstücken und Sequestration


Was ist eine Zwangsverwaltung?

Die Zwangsverwaltung ist ein Vollstreckungsverfahren in das unbewegliche Vermögen (Immobilien) des Schuldners, das den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) unterliegt. Das Zwangsverwaltungsverfahren ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) gesetzlich geregelt. Weitere Regelungen zur Tätigkeit des Zwangsverwalters und dessen Vergütung finden sich in der  Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV). Der Zwangsverwalter untersteht der Aufsicht des Gerichtes.
Zum unbeweglichen Vermögen des Schuldners gehören unter anderem (bebaute und unbebaute) Grundstücke, Erbbaurechte und mit Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteile (Wohnungseigentum).
Das Verfahren wird beim zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht durch einen Rechtspfleger durchgeführt, der die Bestallung ausfertigt und den Zwangsverwalter bestellt.
Zur Gewährleistung der Überprüfungsmöglichkeiten ist der Zwangsverwalter verpflichtet, gegenüber dem Gericht regelmäßig einen Tätigkeitsbericht und eine Rechnungslegung einzureichen.

Was ist eine Sequestration?

Eine besondere Form der Zwangsverwaltung ist die Sequestration eines Grundstückes oder grundstücksgleichen Rechtes. Hier wird der vom Gericht auf Antrag des Gläubigers eingesetzte Sequester beauftragt, bestimmte Maßnahmen zur Sicherung des Objektes (z.B. Herstellen eines Versicherungsschutzes oder Durchführung bestimmter Sicherungsmaßnahmen) durchzuführen. Die Kosten für die Maßnahmen trägt der Gläubiger. Nach Beendigung der Maßnahmen muss die Sequestration von Amts wegen aufgehoben werden.




zwangsverwaltungDie Unternehmerin Frau Hudel wird seit 2007 von Amtsgerichten zur Zwangsverwalterin und Sequesterin bestellt. Ziel ist es in diesem Tätigkeitsfeld, die übertragenen Objekte erfolgreich und werterhaltend zu bewirtschaften. Für die Rechtspfleger in den Amtsgerichten ist die Art der Bearbeitung ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung, welcher Verwalter bestellt werden sollte. Die ordnungsgemäße und werterhaltende Bewirtschaftung der Objekte, die unmittelbare Korrespondenz zu Gerichten mit entsprechenden Berichterstattungen, Sachverhaltsklärungen und der Kontrolle und Überwachung aller notwendigen Prozesse inkl. Abrechnungen, ermöglichen eine effiziente und optimale Bearbeitung.

Selbstverständlich sind im gesamten Verfahren:
  • Ein zeitnahes und informatives Berichtswesen.
  • gesetzeskonforme Prozesse
  • Die regelmäßige Abstimmung und Kommunikation mit den Gerichten.
  • Die aktive Gestaltung der Verfahren im Sinne von z. B. Räumung und Vermietung,
  • Fertigstellung und Sanierung..
  • Die Lösung zwangsverwaltertypischer Fallkonstellationen wie z.B. Baukostenvorschüsse,
  • Scheinmietverträge, Nutzungsänderungen.
  • Schaffung von Rechtssicherheit
  • Betriebswirtschaftliche Sanierung des Objektes


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